[PM] Neue Gemeinschaftsschule

Straßenschild mit der Aufschrift Rigaer Straße

Neue Gemeinschaftsschule in Friedrichshain und Kapazitätsgewinn geplant – Temple-Grandin-Schule soll 2026 in die Rigaer Straße umziehen

Das Bezirksamt hat den Umzug der Temple-Grandin-Schule an den jetzigen Standort des Heinrich-Hertz-Gymnasiums in der Rigaer Str. und die Umwandlung der Temple-Grandin-Schule in eine inklusive Gemeinschaftsschule beschlossen. Das Heinrich-Hertz-Gymnasium erhält einen Neubau am Ostbahnhof in Friedrichshain und soll im Sommer 2026 in das neue Schulgebäude umziehen. Die Temple-Grandin-Schule wird ihren Förderschwerpunkt (autistische Behinderungen) beibehalten.

„Es ist das gemeinsame Ziel der Schule und des Bezirksamtes, dass die Temple-Grandin-Schule sich zur inklusiven Gemeinschaftsschule umwandeln kann. Damit entfällt für alle Kinder der Schule der bisher notwendige Schulwechsel am Ende der Jahrgangsstufe 6. Zudem schaffen wir zusätzliche Plätze für Kinder im Grundschulalter und in der Sekundarstufe I mitten im Samariterkiez“, erläutert der Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management, Andy Hehmke.

Neben der Umsetzung der gewünschten Schulentwicklung entstehen zusätzliche Schulplatzkapazitäten im Ortsteil Friedrichshain. So wird die Primarstufe der Schule von derzeit einem Zug auf zwei Züge am neuen Standort vergrößert. In der Sekundarstufe I werden zwei Züge neu entstehen. Und am derzeitigen Standort der Temple-Grandin-Schule in der Lasdehner Straße wird die Ludwig-Hoffmann-Schule die frei werdenden Räume nutzen und von einer bisher drei- zu einer vierzügigen Grundschule aufwachsen. In einem nächsten Schritt wird das pädagogische Konzept in Abstimmung zwischen der Schule, der Schulaufsicht und dem Schul- und Sportamt finalisiert und auf die Raumverhältnisse in der Rigaer Straße angepasst. Durch die angestrebte bruchlose Nachnutzung des Schulgebäudes in der Rigaer Straße wird es nur möglich sein, die baulichen Rahmenbedingungen für die Inklusion sukzessive umzusetzen. Damit das Vorhaben umgesetzt werden kann, bedarf es auch der Zustimmung der BVV und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Sen BJF). Diese ist vom Bezirksamt bereits informiert und um schulfachliche Prüfung gebeten worden.

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Pressemitteilung Nr. 83 vom 25.04.2023


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